Beweissicherung vor
Baubeginn

Die außergerichtliche, vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn  dient generell der Feststellung und Dokumentation des Zustandes rund um die Baustelle und deren Veränderungen durch die Baumaßnahme. Immer öfter kommt es während oder nach der Bauabwicklung zu Auseinandersetzungen zwischen der Bauherrschaft und den Eigentümern der angrenzenden  Grundstücke über die Ursachen festgestellter Gebäudeschäden.  Sichern Sie sich also vor Baubeginn durch eine Beweissicherung gegen Schadensersatzansprüche ab. 

IHR UNABHÄNGIGER BAUSACHVERSTÄNDIGER / -GUTACHTER im CHIEMGAU und Landkreis Rosenheim,

Die einer Baumaßnahme vorgeschaltete außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung durch einen Bausachverständigen ist ein geeignetes Verfahren zur gegenseitigen Vertrauensbildung und Vermeidung von Streitfällen zwischen Bauherrschaft, Hauseigentümern und den ausführenden Firmen. Bei der Errichtung von Bauwerken und Verkehrswegen sowie durch Abbruch und Rückbau sind Beeinträchtigungen der Bauwerke in der Umgebung nicht vollständig auszuschließen. 
Vor Beginn der geplanten Baumaßnahme sollte der auch schon der Zustand des Baufeldes vor den ersten Veränderungen durch die Bauaktivitäten mit Bildern dokumentiert werden. Zu den Bildern ist Zeitnah eine Erläuterung zu erstellen um spätere Schadensereignisse in einer Abschlussbeweissicherung bewerten zu können. Wenn Meinungsverschiedenheiten mit den Anwohnern zu erwarten sind, sollte möglichst auch schon das Baufeld durch einen unabhängigen Gutachter (Bausachverständigen) dokumentiert werden. Die Beweissicherung ist vor Baubeginn mit dem Bauherrn bzw. dem Bauträger oder Eigentümer zu besprechen sowie Art, Umfang und Kostenbeteiligung festzulegen. 

Bei einer außergerichtlichen vorsorglichen Beweissicherung vor Baubeginn unterstütze ich Sie gerne mit meiner Expertise und erstelle Ihnen eine detaillierte Dokumentation der betroffenen Bauteile durch Bildaufnahmen des Ist-Zustandes mit entsprechendem Soll-Ist Vergleich nach Fertigstellung der Baumaßnahmen (Erst- und Abschlussbeweissicherung). 

Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme.

Fairer Partner, faire Preise & Kostensicherheit durch Pauschalangebote

Fachbereiche- & Kompetenzen

  • DESAG zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Wärmedämm-Verbundsysteme- und Putzfassaden
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
  • Bauthermografie TÜV-Rheinland zertifiziert
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Mögliche Beeinträchtigungen von Immobilien und öffentlicher Verkehrsflächen im näheren Umfeld. Die Beweissicherung sollte hier frühzeitig durch die Bauherrschaft, den Planer oder das Abrissunternehmen in die Wege geleitet werden. Der konkrete Leistungsumfang einer Beweissicherung ist im Einzelfall immer durch eine Vielzahl von Einflussfaktoren festgelegt.

Normale Bebauung aber schweres Gerät im Einsatz. Zufahrtsstraßen oder -wege könnten Schaden nehmen. Beweissicherung also auch wie oben zu sehen sinnvoll. Auch die Nutzung nicht zum Baufeld gehörender fremder Flächen, die nach Rücksprache mit dem Eigentümer ausnahmsweise für Anlieferungen genutzt werden dürfen, sind unbedingt aufzunehmen. 

Abbruch oder Neubau im nahen Umfeld der Nachbarschaft. Die Beweissicherung ist sinnvollerweise vor Beginn durch den Planer, oder Bauunternehmer, durchzuführen. Nach Abschluss der Maßnahmen und Abtransport des angefallenen Abbruchmaterials folgen die abschließenden Feststellungen und die Dokumentation. 

Preise und Leistungsbeschreibung

Honorar nach Angebotserstellung zur Erst- und Abschlussbeweissicherung

Kostensicherheit durch:

✔ günstigen Pauschalpreis
✔ keine Folgekosten
✔ Qualität und Erfahrungswerte

Preis:  Individuelles Angebot zur Erst und Abschlussbeweissicherung. 

Der erste Termin dient der Erstbeweissicherung (Ist-zustand) vor Baubeginn, also der Feststellung, Aufnahme und Dokumentation von bestehenden Schäden an den verschiedenen Bauteilen, (Hausfassaden, gepflasterte Flächen, Einfriedungen oder öffentlichen Wegen und Straßen, die durch die Baumaßnahme betroffen sind und Schaden nehmen könnten. Die Dauer des Ortstermins wird auf Stundenbasis abgerechnet zzgl. Bürozeit zur Erstellung der gutachterlichen Bauzustandsfeststellung zzgl. Nebenkosten.

Nach Fertigstellung der Baumaßnahme erfolgt die Abschlussbeweissicherung. Dies ist eine zusätzliche Leistung, die aber bei Angebotserstellung der Beweissicherung bereits als Zusatzleistung und als separate Position aufgeführt ist. Die Abrechnung erfolgt bei Schadenereignissen auf Stundenbasis zzgl. Nebenkosten für Druck und zusätzliche Bürozeiten zur Ausarbeitung. 

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.

Info@bausachverstaendiger-huetzen.de

  • kurzfristige Besichtigungstermine
  • langjährige Erfahrung im Bereich Bau
  • Qualifizierte in Augenscheinnahme 
  • aktueller Wissensstand durch ständige Fort- und Weiterbildungen
  • Kooperationen mit Partnerbüros und der SVG „Bauexperts“

Mehr Informationen

  • Protokoll / Dokumentation zur Ortsbesichtigung / Feststellungen zum Ist-Zustand Ihrer Immobilie und Aufnahme erkannter Schäden incl. Bilder der Ortsbesichtigung mit kurzer Beschreibung).  Abrechnung nach angefallenen Stunden.
  • Vollständige – Gutachterliche Bauzustandsfeststellung.  Das Honorar richtet sich dem dafür erforderlichen Aufwand und auf Stundenbasis.

Mehr Informationen

Der Ortstermin wird nach Angebot und auf Stundenbasis durchgeführt. (Stundensatz 159,00 € incl. 19% MwSt.)

Fahrtkosten werden mit 0,89 € je km berechnet. 

Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis abgerechnet

Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich)  gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG, Stand 2024, Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung  114€ incl. MwSt). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten. 

Stundensatz für außergerichtliche Beweissicherung JVEG (Stand 2024) 114€ x 39,50% = 159,00€

incl. 19% MwSt).

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Klassisches Gutachten / Privatgutachten (Schadensgutachten) (als Parteienvortrag bei Gericht verwendbar)
  • Protokoll, (kurze Zusammenfassung des Ortstermins),
  • Bewertungen zu Schadensereignissen
  • Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung, Fotodokumentation, Beweissicherung in Form einer gutachterlichen Bauzustandsfeststellung.
  • Untersuchungen bei Schimmel, incl. notwendiger Labor-Untersuchungen²
  • Kaufberatung für private Kunden (Wohnhäuser, und Eigentumswohnungen),²
  • Abnahme-Vorbegehung vor der Bau-Endabnahme oder Wohnungsübergabe,
  • Beratende Abnahmebegleitung bei der Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe),
  • Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ( Wärmedämm-Verbundsysteme, Innendämmsysteme),
  • Beratung zu Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen²
  • Gebäudethermografie ( Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden und z.B. mangelhafte Verarbeitung am WDVS erkennen)
 
Bausachverständigenbüro Michael Hützen Wiesbaden
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de

² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnerbüros.

Wer benötigt eine Beweissicherung

Die Beweissicherung  vor Baubeginn benötigen Beide Parteien um sich vor Schadensersatzansprüchen durch den Schadensverursacher zu schützen und um diese Schädigungen beweisen zu können.

Warum ist eine Beweissicherung wichtig

Bei einem Schadenseintritt  kann der geschädigte beweisen, dass der Schaden nach Durchführung der Erstbeweissicherung entstanden, und somit durch die Baumaßnahme verursacht ist.

Wann sollte ich die Beweissicherung veranlassen

Im Idealfall wird die Erstbeweissicherung einige Wochen vor Beginn der Bauarbeiten durchgeführt. Hier wird der Ist-Zustand der Immobile in einem vorher festzulegenden Umfang erfasst, und die bereits bestehenden Schäden in Form von – Rissen in der Fassade, Schäden an Einfriedungen, Plattenbelägen im Innen- und Außenbereich,- an den im Umfeld der Baumaßnahme liegenden Immobilen aufgenommen. Je nach Baumaßnahme und Geräteeisatz wird festgelegt in welchen Radius (Umfang) eine Beweissicherung sinnvoll ist.

Michael Hützen

  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
  • DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden
  • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
  • Bau / – Gebäudethermografie  / Tüv Rheinland zertifiziert

Wer sollte eine Beweissicherung veranlassen?

Im eigenen Interesse sollte der Bauunternehmer, Bauträger oder das Abbruchunternehmen die Beweissicherung veranlassen und beauftragen. Die Durchführung sollte  durch eine neutrale Person, und somit durch einen unabhängigen, neutralen Bausachverständigen durchgeführt werden. 

Wer führt Beweissicherungen durch?

Beweissicherungen im Zuge von Baumaßnahmen werden von Bausachverständigen durchgeführt. Dies können Architekten, Ingenieure, aber auch Handwerksmeister oder sehr erfahrene Unternehmer sein. Als Nachweis der Qualifikation ist eine Ausbildung zum Sachverständigen auf seinem Spezialgebiet oder auch mehrerer Fachgebiete über eine Akademie sinnvoll, da die Bezeichnung „Sachverständiger“ nicht geschützt ist und sich somit auch nicht qualifizierte Personen ebenso als Sachverständige bezeichnen können.

Wer übernimmt die Kosten einer Beweissicherung vor Baubeginn

Die Kosten trägt derjenige, der die Beweissicherung in Auftrag gibt. Also im Normalfall der Bauunternehmer oder Bauträger die die Baumaßnahme durchführt. 

Möglich ist aber auch, dass der Bauunternehmer keine Beweissicherung durchführen lässt, da er der Meinung ist, es besteht keine Gefahr, dann kann der Eigentümer einer nahe an der Baumaßnahme gelegenen Immobilie selbst eine Beweissicherung durchführen lassen, um bei einer möglichen Schädigung Beweise für einen Schadenersatzanspruch zu haben. Die Kosten trägt der Auftraggeber. Ob die Kosten für die selbst beauftragte -Gutachterliche Bauzustandsfeststellung- erstattungsfähig sind wird bei Schadenseintritt dann ein Anwalt oder das Gericht klären.

Anschrift

Bausachveständigenbüro Michael Hützen

Bei uns sind Sie gut beraten.

Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden