Bauschäden an und in Gebäuden Leistungsübersicht
Die Beantwortung der Frage wer die Kosten eines Schadens oder der Nachbesserung trägt hängt zunächst davon ab, wer den Bauschaden verursacht hat, welche Vertragsinhalte bestehen und ob die gegebenenfalls vorhandenen Ansprüche erfolgreich durchgesetzt werden können.
Schaden oder Mangel – die richtige Definition (VOB)
Baumängel bestehen ab Beginn eines Bauwerks. Sie haben Ihre Ursache bereits in einer mangelhaften Ausführungsplanung und Bauausführung. Es sind somit Fehler, die vor oder während der Errichtung eines Bauwerks entstehen. Dabei ist das Erkennen von Baumängeln, die nicht unbedingt später auch zu Bauschäden führen müssen, in der Praxis nicht unproblematisch. Ein Bauschaden ist die Beeinträchtigung des Bauwerks in Folge eines Baumangels. Er ist die Folge vernachlässigter Instandsetzungs- oder Bauunterhaltungsmaßnahmen oder zerstörender äußerer Einflüsse.
Im Gegensatz zu Baumängeln sind Bauschäden im Rahmen eines Ortstermins gut zu erkennen.
Das Ziel aller Bemühungen bei Bauschäden ist darauf gerichtet, den Bauschaden und die dadurch verursachten Störungen möglichst schnell und nachhaltig zu beseitigen. Nach der Beseitigung des Schadens soll das Bauteil oder das Gebäude den vertraglich vereinbarten Zustand erreichen. Es ist also darauf zu achten, dass bei der Nachbesserung die allgemein anerkannten Regeln der Technik angewendet werden. Sieht man von einfachen und daher für den bautechnischen Leien erkennbaren Schäden ab, sollte die Art der Nachbesserung immer von einem Baufachmann (z.B. Bausachverständiger oder Architekt) bestimmt werden. Die Voraussetzung der richtigen Auswahl von Nachbesserungsmaßnahmen ist eine gründliche Diagnose und Schadensbeurteilung.
Durch eine nicht fachmännische Beseitigung von Bauschäden oder sogar in Eigenregie durchgeführte Maßnahmen kommt es oft zur Sanierung der Sanierung. Die Kosten die durch billige Ausführung oder Eigeninitiative eingespart werden sollten, können durch die falsche Vorgehensweise schnell ins Gegenteil umschlagen.
Lassen Sie sich durch einen Fachmann unterstützen und die Arbeiten nur durch qualifizierte Fachunternehmen ausführen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bauschadenbeurteilung und bei Bedarf mit einem Sanierungsvorschlag.
Einsatzbebiete für die Sachverständigentätigkeit

Das Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:
Sachverständigenleistungen / Schäden an Gebäuden
- Klassisches Gutachten [Privatgutachten (Parteiengutachten) (als Parteienvortrag bei Gericht verwendbar)
- Protokoll / Stellungnahmen, (z.B. kurze Zusammenfassung des Ortstermins oder zu einzelnen Fachfragen),
- Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn / Gutachterliche Bauzustandsfeststellung Fotodokumentation, Beweissicherungsgutachten
- Inaugenscheinnahme / Untersuchung bei Schimmelbefall, wenn notwendig incl. Labor-Untersuchungen,²
- Beratung beim Kauf einer Immobilie – private Kunden (Inaugenscheinnahme der Bausubstanz , Feuchteschäden, Risse usw.- (Wohnhäuser, und Eigentumswohnungen),
- Baubegleitung, während Sanierungs-und Modernisierungsmaßnahmen,
- Baubegleitung bei Instandsetzungsmaßnahmen von beanstandeten Leistungen,
- Baubegleitung bei energetischen Sanierungsmaßnahmen,
- Abnahmebegleitung bei der Abnahme-Vorbegehung und der Bau-Endabnahme Ihrer Immobilie, (Übergabe ETW, EFH, MFH).
- Begehung zur Inaugenscheinnahme der Immobilie auf Schäden, vor Ablauf der Gewährleistungsfrist (VOB 4 Jahre / BGB 5 Jahre)
- Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ( Wärmedämm-Verbundsysteme, Innendämmsysteme),
- Beratung zu Schäden an Putzfassaden, Trockenbau, und Malerarbeiten
- Beratung zur Sanierung und Modernisierung, „Sanierungs- und Modernisierungs-Check“,
- Grobe Kostenschätzung zu den Sanierungs-und Modernisierungsmaßnahmen,
- Wohnflächenberechnung nach WoFlV (Wohnflächenverordnung) z.B. für die Neuberechnung der Grundsteuer oder die Überprüfung der Flächenangaben beim Immobilienkauf oder Mietobjekten.
- Gebäudethermografie ( Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden,)². mit Dokumentation zu Wärmebrücken oder Feststellung der Qualität einer energetischen Maßnahme nach Fertigstellung.
(Putz-, Maler-, Trockenbauarbeiten, Wärmedämmung, Bodenbeschichtung, Korrosionsschutz, Betonsanierung)
- Aufmaßtechnik, mit 1. Ortstermin am Bauvorhaben zur Leistungsbesprechung,
- Bemaßung ergänzen und Markierung der Planunterlagen incl. Legende.
- Sie erhalten das Aufmaß (Massenberechnung) für eine erste Abschlagsrechnung incl. Massensummen und einer Massenübersicht,
- Auf Wunsch erhalten Sie das erstellte Aufmaß auch als Gaeb-Datei in versch. Formaten (DA11 / DA11 S / Gaeb X31 _ 3.2 oder 3.3)
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de
² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnerbüros.
Honorarpauschale für Ortstermin/Besichtigungstermin
Kostensicherheit durch:
günstigen Pauschalpreis
keine Folgekosten
Qualität und Erfahrungswerte
Preis: Pauschal 495€ incl. MwSt.
Die Dauer des Ortstermins incl. An- und Abfahrtszeiten ist auf 2 Stunden begrenzt. Darüber hinaus gehende Zeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet ( 146,50€ incl. MwSt.).
Im Ortstermin werden die von Ihnen erkannten und weitere erkennbare Schäden aufgenommen und daraufhin (wenn notwendig) ein Angebot für die weitere Vorgehensweise erstellt. Außerdem erhalten Sie die Bildaufnahmen aus dem Ortstermin
Optional: Gegen Aufpreis erhalten Sie ein ausführliches Protokoll mit Bilddokumentation (Stundenbasis 146,50€).
Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.
Die Preise beziehen sich auf Immobilien der Wohnungswirtschaft im privaten und gewerblichen Bereich mit einer Wohn- Nutzfläche von bis zu 170m², ( Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften).
Für größere Objekte (Mehrfamilienhäuser) bis zu 20 Wohneinheiten erstellen wir Ihnen gerne ein angepasstes Angebot.
- kurzfristige Besichtigungstermine
- günstiger Pauschalpreis
- langjährige Erfahrung im Baubereich
- Qualifizierte in Augenscheinnahme
- ständige Fort- und Weiterbildungen, aktueller Wissensstand
- Kooperationen mit Partnerbüros
- Kurzes Protokoll incl. Fotos zusenden (enthalten in Pauschale „Ortstermin“)
- Stellungnahme / Protokoll, Dokumentation zur Ortsbesichtigung / Feststellungen zum Ist-Zustand Ihrer Immobilie und Aufnahme erkannter Schäden incl. Fotos der Ortsbesichtigung mit kurzer Beschreibung)
- Vollständiges Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme ein qualifiziertes Gutachten. Das Honorar hierfür richtet sich nach dem Umfang der Aufgabe
- Beratung / Empfehlungen für die Schadenssanierung
- Baubegleitung / Überwachung der Sanierungsmaßnahmen
In der Pauschale zum Ortstermin sind Fahrtkosten bis zu 20 km enthalten. Darüber hinaus gehende Fahrtkosten und Fahrtzeiten werden zusätzlich berechnet. Längere Fahrtzeiten wirken sich auf die Besichtigungszeiten aus und verkürzen diese somit entsprechend.
Fahrtkosten werden mit 0,85€ je km berechnet, wobei auch hier 20 km in der Pauschale zum Ortstermin inclusive sind.
Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.
Der Ortstermin ( Besichtigung vor Ort) ist auf zwei Stunden abzgl. An- und Abfahrtszeiten begrenzt. (Im Regelfall ca. 1,5 Std Besichtigung).
Danach, Abrechnung auf Stundenbasis ( 105€ x 39,5% = 146,50€ incl. MwSt), wobei jede angefangene Stunde 1/2 und ab der 30. Minute voll abgerechnet wird ( §8 JVEG).
Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich) gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG – Stand 2021 – Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung, 105€ incl. MwSt) (Der Stundensatz variiert je nach Aufgabenstellung zwischen 30% und 50% Aufschlag). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die Vorhaltung von Einrichtungen und die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten.
Stundensatz für „Pauschale Ortstermin“ ( 105€ x 39,5% = 146,50€ incl. MwSt).



Fachbereiche- & Kompetenzen
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden, Putz- und Wärmedämm-Verbundsystemen
Fairer Partner, faire Preise & Kostensicherheit durch Pauschalangebote
Es gibt vielfältige Arten von Bauschäden: Eine große Anzahl davon entsteht unter dem Einfluss von Feuchtigkeit z.B. durch eindringendes Oberflächenwasser, durch defekte Wasserführende Leitungen wie z.B. defekte Wasserrohrleitungen, undichte Rohrverbindungen, beschädigte oder undichte Heizleitungen, undichte Entwässerungsleitungen. Aber auch die Nutzung der Gebäude durch Ihre Bewohner können Feuchteschäden hervorrufen, indem falsch oder zu wenig gelüftet wird. Weitere Schäden treten immer wieder an der Außenfassade auf, hauptsächlich im Spritzwasser- und Sockelbereich incl. im erdberührten Bereich, meist durch defekte, nicht fachgerecht hergestellte oder gar fehlende Abdichtungsmaßnahmen.
Nutzen Sie unsere Expertise zur Unterstützung Ihrer notwendigen Sanierungsmaßnahmen und lassen Sie die Arbeiten nur durch echte Fachunternehmen ausführen.
Wir unterstützen Sie gerne bei der Bauschadenbeurteilung und geben Vorschläge zu den Sanierungsmaßnahmen.

Michael Hützen
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
- DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden
- Dekra zertifizierter Sachverständiger für versicherungsschäden im Bauwesen
- Bauthermografie, TÜV Rheinland zert.
Anschrift
- Am Weinberg 2, 65207 Wiesbaden
- +49 176 45294924
- info@bausachverstaendiger-huetzen.de
Rechtliches
Bausachveständigenbüro Michael Hützen
Bei uns sind Sie gut beraten.
Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden