Bausachverständiger / Baugutachter

Rosenheim

Als erfahrener Bausachverständiger (Baugutachter) bin ich Ihr Partner beim Kauf Ihrer Immobilie in Rosenheim. Sei es Neubau- oder Bestandsimmobilie, eine Abnahme und Übergabe sollte nicht ohne die Expertise eines Bausachverständigen / Baugutachter stattfinden. Für einen bautechnischen Leihen ist eine Beurteilung, ob ein Mangel wesentlichen oder unwesentlich ist meist nicht möglich und führt zu Unsicherheiten bei der Abnahme. Auch bei der Frage, welche Abweichungen der Beschaffenheit (Qualität) ist noch hinnehmbar und was liegt bereits außerhalb der zulässigen Toleranzen ist ein Leihe meist unsicher. Angesichts der möglichen Risiken bei der Erklärung der Abnahme, sollten Sie diese nicht ohne Unterstützung durch einen Sachverständigen durchführen.

Ich unterstütze Sie gerne mit meiner Expertise.

Abnahmebegleitung mit Baugutachter in Rosenheim

Der Kauf einer Neubau- oder Bestandsimmobilie ist eine bedeutende Investition, die gut durchdacht sein sollte. Ob es sich um Ihr Traumhaus oder ein gewerblich genutztes Wohngebäude zur Vermietung handelt, es sollte sichergestellt sein, dass Ihre Investition werthaltig ist und nach dem Kauf keine Mängel oder Schäden erkannt werden, die zu Beanstandungen und Streitigkeiten führen. Dies kann im nachhinein hohe Sanierungskosten verursachen.
Sie sollten nach dem Erwerb einer Neubau-Immobilie auch das Ende der Gewährleistungsfrist im Auge behalten und kurz vor Ablauf der 5-jährigen Frist eine Begehung mit einem Bausachverständigen durchführen. Nur so können Sie Schäden – meist aufgrund mangelhafter Ausführung – vom Verursacher kostenfrei instand setzen lassen. Sollte der Verursacher dazu nicht bereit sein, sind weitere Optionen möglich um Ihre berechtigten Forderungen durchzusetzen.

Gerne unterstütze ich Sie bei der Abnahme Ihres neuen Eigenheims.

Nutzen Sie die Expertise eines Sachverständigen / Baugutachters zur sicheren Abnahme Ihrer Immobilie

Kontaktieren Sie mich gerne

Wenn Sie nach einem zuverlässigen Sachverständigen / Baugutachter in Rosenheim suchen, der Ihre Interessen bei der Abnahme Ihrer Immobilie vertritt, kann ich Sie gerne unterstützen.  Zögern Sie nicht mich zu kontaktieren, um bei Bedarf einen Ortstermin zu vereinbaren. Ich freue mich auf Ihre Kontaktaufnahme. 

Ein kurzes Telefonat zur Klärung des Sachverhalts ist stets kostenfrei.

Qualifikation als Bausachverständiger in Rosenheim

Als Bausachverständiger verfüge ich über langjährige Erfahrung in der Baubranche. Mein Wissensstand wird ständig durch Fort- und Weiterbildungen aktualisiert und befindet sich aufgrund dessen auf einem aktuellen Stand der Technik und der Gesetzgebung. Auf diese Art- und Weise erhält meine Kundschaft die bestmögliche Beratung. Aufgrund dieser Expertise erhalten Sie zum Zeitpunkt der Abnahme wichtige Informationen zu den vorliegenden Beanstandungen und der zu formulierenden Vorbehalte.

Honorarpauschale für Ortstermin/Abnahmebegleitung oder Vorbegehung

Kostensicherheit durch:

✔ günstigen Pauschalpreis
✔ keine Folgekosten
✔ Qualität und Erfahrungswerte

Preis: Pauschal 495€ incl. MwSt. 

Die Dauer des Ortstermins zur Abnahme oder -vorgehung incl. An- und Abfahrtszeiten ist auf 2 Stunden begrenzt. Nach Abzug der Fahrtzeit verbleibt somit noch eine reine Besichtigungszeit von 1,5 Stunden. Darüber hinaus gehende Zeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet ( 159,00€ incl. MwSt.). 

In der Pauschale sind Fahrtkosten bis 20 km An. und Abfahrt enthalten. Zusätzliche Fahrtkosten werden mit 0,87€ incl. 19% MwSt/ je km ab Büro des Sachverständigen berechnet. 

Im Ortstermin werden die bei der Abnahmebegehung festgestellten Schäden im Abnahmeprotokoll vom Auftragnehmer (Verkäufer) aufgenommen. 

Außerdem werden von mir im Zuge der Abnahme-Begehung Bildaufnahmen der beanstandeten Leistungen erstellt. 

Bei einer Abnahme-Vorbegehung erhalten Sie das Protokoll ggf. von mir. Erstellung nach Aufwand und auf Stundenbasis. Dies wird vorab gemeinsam vereinbart.

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.

Die Preise beziehen sich auf Immobilien der Wohnungswirtschaft im privaten Bereich, mit einer Wohn- Nutzfläche von bis zu 150m², ( Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften).

Für größere Objekte (Mehrfamilienhäuser) bis zu 20 Wohneinheiten erstellen ich Ihnen gerne ein angepasstes Angebot.

info@bausachverstaendiger-huetzen.de

  • kurzfristige Besichtigungstermine
  • günstiger Pauschalpreis
  • langjährige Erfahrung im Baubereich
  • Qualifizierte in Augenscheinnahme 
  • ständige Fort- und Weiterbildungen, aktueller Wissensstand
  • Kooperationen mit Partnerbüros 
  • Protokoll,  Dokumentation zur Ortsbesichtigung / Feststellungen zum Ist-Zustand Ihrer Immobilie und Aufnahme erkannter Schäden incl. Fotos der Ortsbesichtigung mit kurzer Beschreibung und Grundlage der Bewertung)
  • Vollständiges Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme ein qualifiziertes Gutachten. Das Honorar hierfür richtet sich nach dem Umfang der Aufgabe und wird auf Stundenbasis abgerechnet.
  • Zusätzlicher Ortstermin zur Abnahme der ausgeführten Mängelbeseitigung. Abrechnung über  „Pauschale Ortstermin“.
Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen erfolgt auf Stundenbasis.

In der Pauschale zum Ortstermin sind Fahrtkosten bis zu 20 km enthalten. Darüber hinaus gehende Fahrtkosten und Fahrtzeiten werden zusätzlich berechnet. Längere Fahrtzeiten wirken sich auf die Besichtigungszeiten aus und verkürzen sich somit entsprechend.

Fahrtkosten werden mit 0,87€ je km berechnet, wobei auch hier 20 km in der Pauschale zum Ortstermin inclusive sind. 

Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.

Der Ortstermin ( Besichtigung vor Ort) ist auf 2,0 Stunden begrenzt. Nach Abzug der Fahrtzeiten verbleiben für de Besichtigung 1,5 Std. Zusätzlicher Zeitbedarf wird auf Stundenbasis abgerechnet ( 114€ x 39,5% = 159,00€ incl. MwSt), wobei jede angefangene Stunde 1/2 und ab der 30. Minute voll abgerechnet wird ( §8 JVEG). 

Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich)  gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG – Stand 2024 – Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung,  114€ incl. MwSt) (Der Stundensatz variiert je nach Aufgabenstellung zwischen 30% und 50% Aufschlag). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten. 

Stundensatz für „Pauschale Ortstermin“ ( 114€ x 39,5% = 159,00€ incl. MwSt).

Michael Hützen

  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
  • DEKRA zertifizierter Sachverständiger für WDVS- und Putzfassaden 
  • Dekra zertifizierter Sachverständiger für Versicherungsschäden im Bauwesen
  • Bauthermografie – TÜV Rheinland zert.

Häufige Fragen zum Thema Bauabnahme in Rosenheim

Welche Rechtsgrundlage wird bei der Abnahme angewendet.

Maßgebend für die Abnahme einer ETW ist das BGB. Beim Bau eines EFH oder MFH kann aber auch bei privaten Auftraggebern die VOB  vereinbart werden. Hierbei sind besondere Regelwerke durch den Auftragnehmer zu beachten.

Es gibt verschiedene Abnahmeformen:

  • Förmliche Abnahme nach BGB oder VOB/B
  • Konkludente Abnahme nach BGB
  • Fiktive Abnahme nach $ 12 VOB/B
 Nach erfolgter Abnahme wird die Schlusszahlung fällig.

Wann kann ich die Abnahme verweigern

Nach §640 BGB ist der Besteller (Käufer) verpflichtet das vertragsgemäße Werk abzunehmen.

Nur bei wesentlichen Mängeln kann eine Abnahme verweigert werden. Ob ein Mangel wesentlich ist, ist im Zweifel durch ein Gericht zu beurteilen. Der Begriff „wesentlich“ ist ein unbestimmter Rechtsbegriff, also nur im Einzelfall bestimmbar. Die Grenzen zwischen wesentlich und unwesentlich sind nicht normativ geregelt. Die Beweislast liegt beim Unternehmer.

Verweigert der Besteller die Abnahme, kann der Unternehmer auf Abnahme klagen.

Was ist der Unterschied zwischen einem Baugutachter und einem Bausachverständigen?

Ein Baugutachter und ein Bausachverständiger sind im wesentlichen dasselbe. Beide Begriffe werden oft synonym verwendet, um Fachleute zu beschreiben, die auf die Inaugenscheinnahme von Gebäuden und die Beurteilung ihres Zustands spezialisiert sind. Ein Baugutachter ist somit ein Bausachverständiger mit einem Gutachtenauftrag.

Warum ist ein Bausachverständiger bei der Abnahme einer Immobilie sinnvoll

Ein Bausachverstäniger hat eine Auge für nicht fachgerecht ausgeführte Leistungen und verfügt außerdem über die entsprechenden Methoden zur Prüfung. Für einen bautechnischen Leihen ist nicht immer klar zu Beurteilen – was ist Mangelhaft und was nicht. Dies führt zu Unsicherheiten bei der Abnahme. Auch bei der Frage, welche Abweichungen der Beschaffenheit (Ausführungsqualität) sind noch hinnehmbar und was liegt bereits außerhalb der zulässigen Toleranzen verursacht Unsicherheit beim Käufer.

Kann ein Bausachverständiger / -Gutachter auch nach dem Kauf einer Immobilie hilfreich sein?

Ja, ein Baugutachter / -Sachverständiger kann auch nach dem Erwerb einer Immobilie noch Unterstützung leisten. Dies kann nach Feststellung von Mängeln in der Gewährleistungsfrist hilfreich sein, Diese Frist beträgt gemäß BGB  5 Jahre und nach der VOB 4 Jahre. Bei privaten Auftraggebern (Käufern) ist überwiegend das BGB maßgebend.

Ich hoffe, dass diese FAQs Ihre Fragen rund um das Thema Abnahme beantwortet, bzw. Sie zum Thema Abnahme sensibilisiert sind. Wenn Sie weitere Informationen benötigen oder meine Dienstleistungen in Anspruch nehmen möchten, zögern Sie nicht, mich zu kontaktieren. Ich stehe Ihnen gerne zur Verfügung.

Anschrift
Bausachveständigenbüro Michael Hützen

Bei uns sind Sie gut beraten.

Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden