Aufmaßtechnik
Digitales Aufmaß – Aufmaßtechnik vom Experten nach VOB
Nicht erst seit heute ist Zeit = Geld. Wir unterstützen Sie bei der Abrechnung Ihrer ausgeführten Handwerks-Leistungen und erstellen Ihnen ein prüffähiges Aufmaß. Dank der dadurch gewonnenen Zeitersparnis können Sie diese für die Abwicklung zusätzlicher Aufträge nutzen und aufgrund dessen zusätzliche Umsätze und Gewinne generieren. Unsere Unterstützung rechnet sich somit für Sie in jeder Hinsicht.
Aufgrund der langjährigen Erfahrung sind wir ein verlässlicher Partner in der Aufmaßtechnik.
Aufmaßtechnik / Gewerke
- WDVS / Wärmedämm-Verbundsystem
- Maler- und Tapezierarbeiten
- Innen- und Außenputz
- Trockenbau
- Abgeh. Akustikdecken
- Betonsanierung
- Boden- und Fliesenbeläge
- Bodenbeschichtungen
- Korrosionsschutz
Preise und Leistungsbeschreibung zur Aufmaßtechnik
Preisgestaltung zur Aufmaßtechnik
Preisgestaltung: Die Kosten liegen je nach Projekt zwischen 1,5% und 6% der Abrechnungssumme.
Folgende Staffelung der Provisionen ist als Richtwert zu verstehen,
- Wärmedämmverbundsysteme / ab 1,75 – 2,0%
- Betonsanierung 2,0 – 3,5%
- Innen- und Außenputz 2,0 – 3,5%
- Malerarbeiten nur Anstrich 5,0 – 6,0%
- Maler- und Tapezierarbeiten 3,5 %
- Maler- und Spachtelarbeiten 3,0 – 3,5 %
- Trockenbau und abgehängte Decken 2,0 – 3,5%
- Akustikdecken 1,5 %
- Bodenbeschichtungen 2,0 – 3,5 %
Die 6% Provision sind ausschließlich für aufwendige Projekte im Malerbereich vorgesehen.
Sie erhalten daher immer ein individuelles Angebot zu Ihrem Projekt.
Bitte beachten Sie die zusätzlichen Angaben im Feld „Preis- Informationen zu Aufmasstechnik und Stundensatz“.
Die Provisionen beziehen sich auf Projekte ab einer abzurechnenden Auftragssumme in Höhe von 70.000,00€.
Mobil: +49 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de
- langjährige Erfahrung mit der Abrechnung nach VOB
- Kooperationen mit qualifizierten Partnern zur Bewältigung von Auftragsspitzen
- Liefern verschiedener Gaeb-Formate für die Aufmaßprüfung des AG
- Aufmaßerstellung vor Ort für Positionen die später z.B. durch verputzte Flächen verdeckt sind.
- Schlussrechnungsbesprechung um mögliche Fehler oder fehlende Leistungen zu erkennen und zu korrigieren.
- Ab dem 4. Baustellentermin, wird dieser nach Aufwand pro Ortstermin berechnet (nach Absprache mit dem AG).
- Nachträge finden und formulieren, bei nicht VOB-Konformer Ausschreibung und dadurch fehlender Positionen.
- Aufmaß vor Ort ermitteln, bei z.B. in den Plänen nicht enthaltener oder nicht eindeutig dargestellter Leistungen im Abrechnungsplan. (Gilt nicht für Betonsanierung. Hier ist das Messen der Reparaturstellen immer notwendig und im Angebot bereits einkalkuliert).
Im Auftrag zur Aufmaßerstellung sind je nach Projektaufwand und Auftragshöhe 1 – 3 Baustellenbesuche inclusiv.
(Aufenthaltsdauer pro Ortstermin 3,0 Std., danach Abrechnung auf Stundenbasis).
Für zusätzlich notwendige Ortstermine fallen Kosten in Höhe von psch. 250,00€ an, zzgl. Fahrtkosten von 0,72 €/km.
Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.
Der Stundensatz für zusätzliche Leistungen nach Aufwand und Nachweis beträgt: 80,00€ / Stunde.
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:
- Aufmaßerstellung mit der Abrechnungssoftware MWM Libero
- Prüfung der Rückläufer (geprüftes Aufmaß durch den Auftraggeber).
- Vorab-Massenermittlung zur Bildung einer Pauschale
- Massenermittlung für eine Angebotsaufforderung / Ausschreibung (Leistungsverzeichnis)
- Lieferung der Aufmaßerfassung in verschiedenen Formaten, DA 11 / DA 11 S / DA 11 E / Gaeb X31 / 3.2 und 3.3 möglich.
- 3D Scans von Innenräumen und Gebäuden (Matterport)².
- Vor Ort Aufmaß zu Leistungen die später nicht mehr sichtbar, z.B. durch Putz verdeckt sind (Individuell nach Angabe).
- Nachtragsmanagement – auf mögliche Nachträge aufmerksam machen-.
- Hinweis zu fehlerhaften – nicht VOB Konformen – Ausschreibungen und somit ggf. Möglichkeit zu weiteren Nachträgen.
² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnern.
Bausachverständiger / Baugutachter erforderlich?
Sollten Sie mal bei der Beurteilung der ausgeführten Leistungen Unterstützung benötigen, da auf der Auftraggeberseite jemand der Auffassung ist, die Leistung sei nicht Mangelfrei hergestellt und der Auftragnehmer ist wiederum anderer Meinung, dann kann ich gerne als Bausachverständiger bei der Beurteilung Unterstützung leisten.
Ob die Beschaffenheit der hergestellten Leistung dem entspricht was vertraglich gefordert ist, kann in vielen Fällen nicht ohne weiteres beurteilt werden. Oft werden dann Kürzungen an der Rechnung vorgenommen. Diese entsprechen in der Höhe meist nicht dem was man als angemessen bezeichnen würde.
Mit der Unterstützung eines Sachverständigen können diese strittigen Punkte meist schneller gelöst werden.
Michael Hützen
- Aufmaßtechniker
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
- DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden
Je früher Sie sich für eine externe Aufmaßtechnik entscheiden, desto früher verschaffen Sie sich Zeit für Ihre Akquise und Abwicklung weiterer Aufträge.
Häufige Fragen zum Thema Aufmaßerstellung nach VOB
Für wen eignet sich ein Aufmaß nach VOB?
Für ein professionelles und prüfbares Aufmaß sind immer die Regeln der VOB-C maßgebend. Externe Aufmaßtechnik eignet sich aber hauptsächlich für Handwerksunternehmen, die Aufträge im größeren Auftragsvolumen abwickeln oder auch für Unternehmer, die Massen für Ihre Ausschreibung, also für Ihr Leistungsverzeichnis ermitteln lassen. Das bedeutet nicht, dass nicht auch für kleinere Betriebe in manchen Situationen ggf. eine externe Aufmaßerstellung sinnvoll ist, wenn z.B. der Schreibtisch voll ist mit Anfragen und diese mangels Zeit nicht bearbeitet werden können. Bei den Zahlungszielen der meisten Auftraggeber sind 60 – 90 Tage keine Seltenheit. Eine Rechnungsstellung sollte also zeitnah zum Leistungsstand erfolgen, sonst kann es unter Umständen eng werden mit der Liquidität.
Warum unterscheiden sich Maße der technischen Zeichnung mit den Werten aus dem Aufmaß?
Bei Sanierung und Renovierungen kann es zu Abweichungen gegenüber den Maßen aus den alten Planunterlagen kommen. Je nach Gewerk sind für die Massenermittlung die Rohbaumaße oder die fertigen Abmessungen maßgebend. Es können also nicht immer die Planmaße übernommen werden. Bei Sanierungen und Renovierungen ist ein Aufmaß vor Ort eine sinnvolle Alternative. Hierdurch können die Pläne auch mit den neu erfassten Maßen aktualisiert werden.
Wie läuft die Erstellung des ersten Aufmaßes ab?
Zu Beginn ist ein erster Baustellentermin zu vereinbaren, in dem eine LV-Besprechung stattfindet.
Hier wird festgelegt, welche Positionen überhaupt abgerechnet werden. Durch das Unterlassen dieser Maßnahme kann es zu Mißverständnissen kommen die dazu führen, dass Leistungen im Aufmaß erfasst werden, die laut Auftraggeber gar nicht ausgeführt werden sollen.
Wenn dieser Umstand aufgrund fehlender Informationen dem Aufmaßtechniker nicht bekannt war, wird die Position weiterhin in der Rechnung enthalten bleiben. Die überflüssige Massenermittlung wird gelöscht.
Welche Aufmaßqualität wird angeboten?
Die Qualität eines Aufmaß ist zu messen an der Prüfbarkeit. Hier gibt es immer wieder Probleme. Wenn nur Teilbereiche der Flächen unter einer bestimmten Position abgerechnet werden, ist das farbige Markieren der ausgeführten Flächen unumgänglich um die Prüffähigkeit zu gewährleisten. Eine Legende dazu sollte daher in keinem Aufmaß fehlen.
Nicht immer ist es aber das Aufmaß das nicht professionell erstellt wurde, in einigen Fällen sitzt der Fehler durchaus auch mal vor dem Aufmaß / Monitor.
Aufmaß erstellt, aber Leistung nicht ausgeführt
Die in der LV-Besprechung festgelegten Positionen incl. der Nachträge sind maßgebend für die Aufmaß-Abrechnung. Sollte eine Position wegfallen, nachdem diese bereits mit viel Aufwand im Aufmaß erfasst wurde, wird die Provision für diese Position weiterhin abgerechnet. Die erfassten Massen werden gelöscht.
Wann sollte die Aufmaßerstellung zum Einsatz kommen?
Die Ermittlung der Massen durch ein Aufmaß ist für die Abrechnung essenziell. Ohne Aufmaß keine Rechnung! Es sei denn, das ganze wurde pauschaliert. Aber selbst da ist eine Massenprüfung vor der Pauschalierung sinnvoll um sicher zu gehen, dass in der Pauschale die korrekten Massen hinterlegt sind.
- Am Weinberg 2, 65207 Wiesbaden
- +49 176 45294924
- info@bausachverstaendiger-huetzen.de
Bei uns sind Sie gut beraten.
Wir kooperieren auch mit sachverständigen Partnern.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden