Beratung
Energetische Sanierungsmaßnahmen

Wer seine Immobilie energetisch sanieren möchte muss einige wichtige Regeln und Details beachten. Dazu gehört unter anderem der U-Wert der Außenwand bzw. des Bauteils, auf das die Dämmung aufgebracht werden soll. Für die Berechnung muss der Aufbau des Bauteils – vor allem die verwendeten Mauersteine- bekannt sein (Pläne). Der Untergrund  muss auf seine Tragfähigkeit geprüft werden (Haftzugprüfung). Je nach Alter der Fenster, sollten auch diese im Zuge der Sanierung erneuert werden. In vielen Fällen ist das auch nicht anders zu lösen, da die Situation der Laibungen an den bestehenden Fenstern meist nicht die geforderte oder notwendige Dämmstärke zulässt. Auf Grund der Bauweise und der möglicherweise fehlenden Luftdichtheit können Feuchteschäden (Schimmel) durch Wärmebrücken entstehen.

Ihr unabhängiger Bausachverständiger für Wiesbaden & das Rhein-Main-Gebiet

Entscheidend ist bei der energetischen Sanierungsmaßnahme, dass am Ende möglichst wenig kostbare Heizwärme durch die Außenwand verloren geht. Bei Niedrigenergiehäusern ist ein optimaler Wärmeschutz der Gebäudehülle entscheidend um den hohen Anforderungen der Energiestandards gerecht zu werden.
Welche Dämmstärke ist für Ihr Haus notwendig?
Bei Neubauten ergibt sich die erforderliche Dämmstoffdicke aus dem GEG „Gebäudeenergiegesetz“ (vormals EnEG u. EnEV). Wie dick die Wärmedämmung letztendlich sein muss wird durch den Wandaufbau und den gewählten Dämmstoff bestimmt. Die Wärmeleitfähigkeit (λ) der verschiedenen Dämmstoffe spielt hier eine maßgebliche Rolle um den U-Wert (Wärmedurchgangskoeffizient) zu berechnen. Der U-Wert bezieht sich dabei immer auf das ganze Bauteil mit den einzelnen Bauteilschichten. Er bezeichnet die Wärmemenge in Watt, die bei einer Temperaturdifferenz von 1 Kelvin (1°Celsius) pro Zeiteinheit durch eine Fläche von 1 m² hindurchfließt.

Eine ungedämmte Außenwand aus Kalksandsteinmauerwerk (17,5cm, 1600kg/m³) weist z.B. einen U-Wert von 2,6 W/(m²·K) auf. Durch das Aufbringen einer EPS-Dämmplatte mit einer Dicke von 14cm und einer Wärmeleitgruppe (WLG) von 032 (λ-Wert 0,032 W/(m·K) verbessert sich der U-Wert um mehr als das Zehnfache auf 0,23 W/(m²·K). Je niedriger der U-Wert desto besser der Wärmeschutz. Für eine Förderung der KFW bei einem Neubau (z.B. Effizienzhaus 40) muss die Außenwand mit Dämmsystem einen U-Wert von ≤ 0,20 W/(m²·K) erreichen.
Lassen Sie Ihre energetischen Maßnahmen nur durch kompetente Fachunternehmen ausführen und durch einen Energieeffizienz-Experten planen. Interessant für die Sanierung ist z.B. auch der mögliche individuelle Sanierungsfahrplan (iSFP), mit diesem können Sie Ihre energetischen Sanierungsmaßnahmen Schritt für Schritt planen und bekommen trotzdem eine Förderung vom Staat. Aktuelle Informationen zu den energetischen Fördermaßnahmen und Effizienzhäusern erhalten Sie auf der Webseite der KFW (www.kfw.de) und des BAFA (Bundesministerium für Wirtschaft und Ausfuhrkontrolle).

Fachbereiche- & Kompetenzen

DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Schäden an Wärmedämm-Verbundsystemen- und Putzfassaden

DESAG geprüfter Sachverständiger für Schäden an Gebäuden und Wertermittlung

Fairer Partner, faire Preise & Kostensicherheit durch Pauschalangebote / Kooperationen mit sachverständigen Partnern

Wer seine Außenwände richtig dämmt, trägt nicht nur zum aktiven Klimaschutz bei, sondern erhöht den Wohnkomfort durch ein gesundes Raumklima, senkt die Heizkosten und steigert damit den Wert seiner Immobilie.

Wir beraten Sie gerne zu Ihrer geplanten energetischen Sanierungsmaßnahme.

Aufdopplung eines vorhandenen, in die Jahre gekommenen WDV-Systems. Ob die bestehende Wärmedämmung für eine Ertüchtigung geeignet ist hängt von verschiedenen Faktoren ab. Standsicherheit und Tragfähigkeit des vorhandenen WDVS müssen vor der Aufdopplung gründlich geprüft werden.

Dachgeschossausbau mit Dämm-Maßnahmen zwischen den Sparren und einer geeigneten Dampfbremse (Luftdichte Gebäudehülle).

Neubau aus hochwärmedämmenden Hochloch- oder mit Perlite gefüllten Poroton-Ziegeln. Bei Bestandsgebäuden mit einem Mauerwerk aus älteren Ziegelvarianten und damit schlechteren Dämmeigenschaften der Außenwände, kann hier später wenn notwendig eine Verbesserung des Wärmeschutzes durch den Auftrag eines Wärmedämmputzes erreicht werden.

Nutzen Sie die Vorteile eines innovativen Wärmedämm-Verbundsystems für Ihre Immobilie

Mögliche Dämmsysteme und Ihr Aufbau 

WDVS mit Steinwollplatte

Quelle: Sto

Systemvorteile

  • Wegfall der Verdübelung möglich
  • Brandschutz inclusive (Nicht brennbar)
  • Wärmebrückenwirkungen der Dübel müssen nicht berücksichtigt werden
  • Blauer Engel zertifiziert (Das Umweltzeichen)
  • Hohe CO2 und Wasserdampfdurchlässigkeit

WDVS mit Polystyrol-Dämmplatten

Quelle: Sto

Systemvorteile

  • Wirtschaftlichkeit
  • Verklebung mit Klebeschaum möglich
  • Wegfall der Verdübelung möglich
  • Wärmebrückenwirkungen der Dübel müssen nicht berücksichtigt werden
  • geringeres Eigengewicht je m²

Innendämmsysteme

Außendämmsystem nicht möglich

Innendämmsysteme kommen zum Einsatz, wenn eine Außendämmung durch bauliche oder gesetzliche Vorgaben nicht möglich ist. Besonders im Bereich Denkmal geschützter oder historischer Gebäude ist eine Dämmung der Außenwände nicht erwünscht und meist auch nicht umsetzbar. Schließlich soll die historische Optik der Fassade erhalten bleiben. Auch bei Fachwerkhäusern ist oft nur eine Innendämmung möglich. Bauphysikalisch ist eine Innendämmung nicht ganz unproblematisch und sollte daher unbedingt durch einen Experten geplant und durch einen Fachbetrieb durchgeführt werden.

Preise und Leistungsbeschreibung

Honorarpauschale für Ortstermin/Besichtigungstermin

Kostensicherheit durch:

✔ günstigen Pauschalpreis
✔ keine Folgekosten
✔ Qualität und Erfahrungswerte

Preis: Pauschal 575,00€ inkl. MwSt. 

Die Dauer des Ortstermins ist auf 2 Stunden begrenzt. Darüber hinaus gehende Zeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet ( 157,50€ incl. MwSt.).

Ablauf:

Nachdem Sie Kontakt aufgenommen haben melde ich mich Zeitnah telefonisch bei Ihnen. In diesem ersten Gespräch teilen Sie mir Ihre Probleme und Wünsche zum Thema Energetische Sanierung mit. Daraufhin vereinbaren wir den Ortstermin. Im Ortstermin werden die von Ihnen gewünschten Leistungen aufgenommen und ggf. notwendige Unterlagen übergeben ( z.B. Baupläne, Baubeschreibung, Heizungsart usw.). Wir nehmen alle relevanten Daten auf, z.B. welche Heizungsanlage, Lüftungsanlage falls vorh., Wandaufbau zur Berechnung des U-Wertes, Fenster usw.  Sie erhalten daraufhin eine kurze Stellungnahme zum Ortstermin und Angaben zu möglichen Maßnahmen.

Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.

Die Preise beziehen sich auf Immobilien der Wohnungswirtschaft im privaten und kommerziellen Bereich mit einer Wohn- Nutzfläche von bis zu 170m², ( Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften).

Für größere Objekte (Mehrfamilienhäuser) bis zu 20 Wohneinheiten erstellen wir Ihnen gerne ein angepasstes Angebot.

Bausachverständigenbüro Michael Hützen Wiesbaden
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de

  • kurzfristige Besichtigungstermine
  • günstiger Pauschalpreis
  • langjährige Erfahrung im Baubereich
  • Qualifizierte in Augenscheinnahme 
  • ständige Fort- und Weiterbildungen, aktueller Wissensstand
  • Kooperationen mit Partnerbüros 
Folgende Leistungen können wir Ihnen anbieten,
  • Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ( Wärmedämm-Verbundsysteme, Innendämmsysteme, Aufdopplung von Wärmedämm-Verbundsystemen, Aufwertung der Dämmwerte an monolithischen Außenfassaden (Mauerwerk) durch einen Wärmedämm-Putz, Dämm-Maßnahmen im Dachgeschoss-Ausbau, Kellerdeckendämmung, Tiefgaragendämmung).Maßnahmen für Fenster + Heizung, Lüftung, Sanitär und Dachdecker können in Kooperation mit Partnerunternehmen angefragt werden.
  • Baubegleitende Qualitätssicherung der Maßnahme in Form mehrerer Termine zu festgelegten Ausführungsphasen. (Keine Bauleitung!)
  • Berechnung und Planung der Wärmedämmung durch qualifizierte Energieberater
  • Leistungsverzeichnis erstellen und ggf. Einholung der Angebote
  •  
die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis oder als Pauschale für das zusammen festgelegte Gesamtpaket. Die Pauschale kann erst nach dem Ortstermin erstellt werden.

In der Pauschale zum Ortstermin sind An und Abfahrtszeiten bis zu 35 km enthalten ( ca.30-45 Minuten incl. Parkplatz suchen). Darüber hinaus gehende Fahrzeiten werden zusätzlich berechnet bzw. sind von der Besichtigungszeit in Abzug zu bringen.

Fahrtkosten werden mit 0,65€ je km berechnet, wobei auch hier 35 km in der Pauschale zum Ortstermin inclusiv sind. 

Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.

Der Ortstermin ( Besichtigung vor Ort) ist auf 2 Stunden begrenzt.

Danach, Abrechnung auf Stundenbasis ( 105€ x 50% = 157,50€ incl. MwSt), wobei jede angefangene Stunde 1/2 und ab der 30. Minute voll abgerechnet wird ( §8 JVEG). 

Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich)  gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung  105€ incl. MwSt) (Der Stundensatz variiert je nach Aufgabenstellung zwischen 30% und 50% Aufschlag). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die Vorhaltung von Einrichtungen und die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten. 

Stundensatz für die energetische Sanierungsberatung ( 105€ x 50% = 157,50€ incl. MwSt).

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Klassisches Gutachten / Privatgutachten (Parteiengutachten) (als Parteienvortrag bei Gericht verwendbar),
  • Schiedsgutachten / Schiedsgutachtervertrag = Ergebnis für die Parteien verbindlich, (Wird von zwei oder mehr Parteien in Auftrag gegeben),
  • Beweissicherungsgutachten bei der vorsorglichen Beweissicherung
  • Stellungnahmen, 
  • Bewertungen,²
  • Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung, Fotodokumentation, Beweissicherungsgutachten,
  • Untersuchungen bei Schimmel, incl. Labor-Untersuchungen,²
  • Kaufberatung für private Kunden (Wohnhäuser, und Eigentumswohnungen),²
  • Baubegleitung Haus- und Wohnungsbau (Modul 1-4),²
  • Vorbegehung vor der Bau-Endabnahme und Wohnungsübergabe, (Aufnahme von eventl. bestehenden Mängeln),
  • Beratende Bauabnahme-Begleitung,
  • Beratende Begleitung bei der Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe),
  • Beratung zu Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen,²
  • Gebäudethermografie ( Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden und z.B. Mängel an WDVS erkennen).²
  • Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen.
Bei offenen Fragen freuen wir uns über Ihre Kontaktaufnahme:
 
Bausachverständigenbüro Michael Hützen Wiesbaden
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de
 

² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnerbüros.

Bei einer Fassadenbekleidung mit einem Wärmedämm-Verbundsystem wird die Errichtung des Bauwerks nach statischen Gesichtspunkten, z.B. aus Beton oder Kalksandstein-Mauerwerk erstellt. Dabei gibt es viele verschiedene Möglichkeiten der Materialwahl wie z.B. Dämmplatten aus Polystyrol (EPS), Mineralwollplatten (Steinwolle) aus künstlich hergestellten mineralischen Fasern, Holzfaserdämmplatten, Mineralschaum-Dämmplatten, organisch-synthetische Dämmstoffe wie Polyurethan-Dämmplatten oder Phenolharz-Hartschaumplatten und weitere Dämmplatten aus nachwachsenden Naturmaterialien.
XPS-Platten ( auch „Styrodur“ oder extrudierte Hartschaumplatten) sind speziell für den Einsatz im erdberührten Bereich vorgesehen wobei diese Platten nicht generell zum Verputzen geeignet sind. Für den Putzauftrag sind XPS-R Platten die richtige Wahl. Diese haben eine aufgeraute Oberfläche um die Haftung des Putzes (Armierung) zu gewährleisten. Vakuumpaneele (VIP) sind eine sehr effektive Alternative zu den herkömmlichen Dämmplatten. Sie werden durch die äußerst geringe Wärmeleitfähigkeit von 0,005 W/(m·K) nur in sehr geringen Dämmstärken von 2 cm aufgebracht. Zur Verarbeitung dieser Paneele ist aber ein spezielles Know-how erforderlich, welches für eine fachgerechte Ausführung unbedingt zu beachtet ist.

Es gibt viele mögliche Dämmsysteme und Hersteller. Nutzen Sie die Expertise eines erfahrenen Fachmanns ( Bausachverständigen) um eine Effektive und gleichzeitig wirtschaftliche Dämmvariante für Ihre Immobilie sicherzustellen.

Michael Hützen

  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
  • DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden 

Häufige Fragen zu Wärmedämm-Verbundsystemen

Kann durch ein WDV-System Schimmel im Gebäude auftreten?

Durch eine nicht fachgerechte Planung oder Verarbeitung ist es möglich, das sich im Innenraum Schimmel bildet. Es ist z.B. möglich, dass auf Grund einer falschen Berechnung des U-Wertes und eine damit verbundene Taupunktverlagerung an eine ungünstige Stelle im Bauteil, Feuchtigkeit entsteht und somit zu Schimmel führen kann. Aber auch durch nicht fachgerechte Anschlüsse zu anderen Bauteilen oder einer zu geringen Dämmstärke an den Laibungen kann Feuchtigkeit entstehen und zu Schimmelbildung führen. Bei einer fachgerechten Verarbeitung und Ausführung aller beteiligten Gewerke ( z.B. Fenster) besteht aber keine Gefahr. Vorausgesetzt es wird regelmäßig gelüftet.

Kann das Haus noch atmen (Diffusion) wenn ein Dämmsystem aus Polystyrolplatten (EPS) aufgebracht wird?

Bei vielen  privaten Bauherrn gibt es oft Bedenken gegenüber einem Wärmedämmsystems mit EPS, also expandierten Polystyrol-Dämmplatten (Styroporplatten). Es besteht die Meinung, dass die Diffusion (Atmen) der Außenwand nicht mehr gegeben wäre.  Die Antwort ist ein klares „Nein“- insbesondere wenn die Dämmung mit Augenmaß erfolgt. Die Dämmschicht sollte also nicht dicker sein als notwendig. Polystyrol-Dämmplatten sind nicht Dampfdiffusionsdicht. Bei EPS Platten liegt die Wasserdampf-Diffusionswiderstandszahl  (μ-Wert) zwischen 20 und 50. Bei einer Kunststoff-Folie beträgt der μ-Wert z.B. 100.000! Übliche Dämmstoffe sind also keineswegs diffusionsdicht oder mit anderen Worten ausgedrückt, „auch gedämmte Wände können atmen“.

Wie dick muss die Dämmung eigentlich sein?

Das hängt stark mit dem verwendeten Material, den Gegebenheiten des Untergrundes und den möglichen Zuschüssen durch die KFW zusammen. Grundvoraussetzung für die Dicke der Dämmung ist die richtige Berechnung des U-Wertes. Daraus wird dann die Dicke bestimmt. Je besser der Dämmstoff dem Wärmeverlust entgegen wirkt, umso geringer wird die Plattendicke ausfallen. Dies ist z.B. bei einer Dämmung mit einem niedrigen Lambda-Wert (λ) der Fall. Bei (EPS) Polystyrol-Dämmplatten liegt dieser Wert zwischen WLG (WLS) 040-032. bei Mineralwolle zwischen 040-035 usw. Die Diffusionsfähigkeit ist bei der Mineralwoll-Platte allerdings wesentlich besser und der Brandschutz ( Baustoffklasse A1/A2 nicht Brennbar) ist inclusive. 

Anschrift

Bausachverständigenbüro Michael Hützen

Bei uns sind Sie gut beraten.

Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden