Feuchteschäden in
und an Gebäuden
Feuchteschäden sind häufige Schadensursachen an Gebäuden. Sie betreffen Neubauten und Bestandsgebäude gleichermaßen und treten an verschiedenen Gebäudeteilen im Außen oder Innenbereich auf. Dabei können die Ursachen dieser Schäden aus dem Zusammenwirken mehrerer Faktoren bestehen.
Bauwerke sind unterschiedlichen Einflüssen durch Feuchtigkeit ausgesetzt. Die Feuchteschäden entstehen nicht nur durch wetterbedingte äußere Einwirkungen wie Regen, sondern auch durch Grundwasser oder Bodenfeuchte. Im inneren der Gebäude löst die Nutzung der Bewohner verschiedene Prozesse aus, die sich unter bestimmten Umständen auf das Bauwerk auswirken und Bauschäden verursachen können. Ein typisches Beispiel ist der Tauwasserausfall von Kondensat auf Innenflächen. Mögliche Gründe für Tauwasserausfall können Wärmebrücken sein oder schlechte Dämmeigenschaften. Wasser ist auf vielen unterschiedlichen Weisen an Vorgängen beteiligt, die zu Bauschäden führen.
Die Ursachen resultieren z.B. aus,
- Nicht fachgerecht ausgeführter oder fehlender Abdichtungen
- Die Verwendung falscher, den Anforderungen nicht entsprechenden Materialien
- Ausführungsfehlern bei der Verarbeitung
- Fehlender Schutz der Bauwerksabdichtung (Erdberührte Bereiche)
- Mechanische Beschädigungen und dadurch erfolgter Feuchteeintrag
- Undichtigkeiten an der luftdichten Gebäudehülle
- Fehlende Abdichtung und Feuchteschutzanstrich im Sockelbereich
- Defekte Entwässerungsrohre für die Ableitung von Regenwasser
- Nicht fachgerecht hergestellte Rohrverbindungen im Außen oder Innenbereich des Gebäudes
Wohnungen sollen gesunde Lebensverhältnisse bieten. Schäden und Mängel in Wohnungen können die Nutzungsmöglichkeit und Wohnqualität einschränken. Die Pflege eines Gebäudes ist essenziell um größere Schäden am Gebäude zu vermeiden. Werden kleinere Mängel nicht rechtzeitig behoben, so können gravierende Schäden die Folge sein. Besonders problematisch sind Schäden durch einlaufende und eindringende Feuchtigkeit. Gerade beim Kauf älterer Häuser ist es sehr wichtig vorhandene bauliche Schäden wahrzunehmen. Die Feststellung und Bewertung baulicher Schäden an Wohngebäuden ist oft nicht leicht, besonders was die Ursachbestimmung betrifft. Vorrausetzung ist die Kenntnis typischer Schwachstellen für verschiedene Gebäudetypen, die sich je nach Baualter und Konstruktion unterscheiden.
Das Auffinden eines Feuchteschadens ist ohne die richtigen Messgeräte nur bedingt möglich und die eigentliche Quelle des Feuchteeintrages muss nicht zwingend an der Schadensstelle liegen. Der Bereich des Schadens ist möglicherweise nur die Sammelstelle oder Austrittsstelle der Feuchtigkeit. Wir haben die notwendigen Messgeräte, helfen Ihnen beim Auffinden der Quelle und Sie erhalten von uns nach Abschluss der Untersuchungen eine entsprechende Sanierungsempfehlung.
Wir freuen uns auf Ihre Kontaktaufnahme.
Fachbereiche- & Kompetenzen
DEKRA zertifizierter Sachverständiger für Wärmedämm-Verbundsysteme und Putzfassaden
Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden (DESAG)
Fairer Partner, faire Preise & Kostensicherheit durch Pauschalangebote
Auf dem Bild oben sieht man deutlich, dass die Feuchtigkeit von Innen heraus die Beschichtung schädigt. Grund dafür können verschiedene Einflussfaktoren sein. Wasser ist dabei natürlich die Schadensursache schlechthin und spielt eine zentrale Rolle bei den Folgen von Bauschäden. Aufgrund einer Vielzahl von parallel auftretender Schadensmechanismen, ist eine Analyse oftmals schwierig. Wir unterstützen Sie, wenn bei Ihnen Feuchteschäden entstanden sind. Melden Sie sich telefonisch oder über das Kontaktformular. Wir vereinbaren dann mit Ihnen einen Ortstermin zur Besichtigung der Schadensstelle oder der Schadensbereiche.
Die Feuchtigkeit macht sich hier im Putz schon bemerkbar und zeichnet sich in Verfärbungen der Putzoberfläche ab. Für diese Verfärbungen ist nicht nur die Feuchtigkeit selbst verantwortlich, es sind Salze mit im Spiel, die sich nach einiger Zeit als Ausblühungen an der Oberfläche zeigen (Salpeter) bzw. Nitrate, Sulfate und Chloride.
Eine Schädigung ist hinsichtlich solch extremer Wasserbelastung nicht zu vermeiden. Ein Gebäude ist im Normalfall nicht für eine solche Belastung durch Wasser geschützt. Wasserbelastungen die mit einer Überschwemmung einher gehen führen immer zu schweren Schäden am Bauwerk. Bei Hochwasserschäden müssen auch bakterielle Gefahren einkalkuliert werden z.B. Fäkalwasser
Preise und Leistungsbeschreibung
Honorarpauschale für Ortstermin/Besichtigungstermin
Kostensicherheit durch:
günstigen Pauschalpreis
keine Folgekosten
Qualität und Erfahrungswerte
Preis: Pauschal 495€ inkl. MwSt.
Die Dauer des Ortstermins ist auf 2 Stunden begrenzt. Darüber hinaus gehende Zeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet ( 136,50€ incl. MwSt.).
Im Ortstermin werden die von Ihnen erkannten Schäden von uns aufgenommen und daraufhin (wenn notwendig) ein Angebot für die weitere Vorgehensweise erstellt. Außerdem erhalten Sie eine kurze E-Mail mit den Erkenntnissen aus der Ortsbesichtigung, (welche Mängel oder Schäden besichtigt wurden).
Beachten Sie bitte die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.
Die Preise beziehen sich auf Immobilien der Wohnungswirtschaft im privaten und kommerziellen Bereich mit einer Wohn- Nutzfläche von bis zu 170m², ( Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften).
Für größere Objekte (Mehrfamilienhäuser) bis zu 20 Wohneinheiten erstellen wir Ihnen gerne ein angepasstes Angebot.
- kurzfristige Besichtigungstermine
- günstiger Pauschalpreis
- langjährige Erfahrung im Baubereich
- Qualifizierte in Augenscheinnahme
- ständige Fort- und Weiterbildungen, aktueller Wissensstand
- Kooperationen mit Partnerbüros
- Stellungnahme zur Ortsbesichtigung (kurze E-Mail).
- Protokoll / Dokumentation zur Ortsbesichtigung / Feststellungen zum Ist-Zustand Ihrer Immobilie und Aufnahme erkannter Schäden incl. Bilder der Ortsbesichtigung mit kurzer Beschreibung). Abrechnung nach angefallenen Stunden.
- Vollständiges Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme ein qualifiziertes Gutachten. Das Honorar hierfür richtet sich nach dem Umfang der Aufgabe. Die Abrechnung erfolgt auf Stundenbasis.
- Beratung für die Schadenssanierung
- Baubegleitung / Überwachung der Sanierungsmaßnahmen
In der Pauschale zum Ortstermin sind An und Abfahrtszeiten bis zu 20 km enthalten. Darüber hinaus gehende Fahrzeiten werden zusätzlich berechnet.
Fahrtkosten werden mit 0,72€ je km berechnet, wobei auch hier 20 km in der Pauschale zum Ortstermin inclusiv sind.
Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.
Der Ortstermin ( Besichtigung vor Ort) ist auf 2 Stunden begrenzt.
Danach, Abrechnung auf Stundenbasis ( 105€ x 30% = 136,50€ incl. MwSt), wobei jede angefangene Stunde 1/2 und ab der 30. Minute voll abgerechnet wird ( §8 JVEG).
Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich) gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG – Stand 2021 – Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung, 105€ incl. MwSt) (Der Stundensatz variiert je nach Aufgabenstellung zwischen 30% und 50% Aufschlag). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die Vorhaltung von Einrichtungen und die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten.
Stundensatz für Feuchteschäden ( 105€ x 30% = 136,50€ incl. MwSt).
Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:
- Klassisches Gutachten / Privatgutachten (Parteiengutachten) (als Parteienvortrag bei Gericht verwendbar),
- Schiedsgutachten / Schiedsgutachtervertrag = Ergebnis für die Parteien verbindlich, (Wird von zwei oder mehr Parteien in Auftrag gegeben.)
- Stellungnahmen, (kurze Zusammenfassung des Ortstermins),
- Bewertungen,
- Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung, Fotodokumentation, Beweissicherungsgutachten,
- Untersuchungen bei Schimmel, incl. Labor-Untersuchungen
- Kaufberatung für private Kunden (Wohnhäuser, und Eigentumswohnungen),²
- Baubegleitung Haus- und Wohnungsbau (Modul 1-4),²
- Vorbegehung vor der Bau-Endabnahme und Wohnungsübergabe,
- Bauabnahme-Begleitung,
- Beratende Begleitung bei der Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe),
- Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ( Wärmedämm-Verbundsysteme, Innendämmsysteme),
- Beratung zu Renovierungen, Sanierungen und Modernisierungen,
- Gebäudethermografie ( Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden und z.B. Mängel an WDVS erkennen)²
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de
² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnerbüros.
Die Planung des Feuchteschutzes von Gebäuden und die fachgerechte Ausführung ist eine der Voraussetzungen für mangelfreies Bauen. Hier kommt die DIN 4108 ins Spiel, die den Feuchteschutz für Bauwerke regelt. Hierzu gehört unter anderem der Teil 3 / DIN 4108 mit den Regeln zum Wärmeschutz und klimabedingten Feuchteschutz, Berechnungsverfahren, Hinweise für die Planung und Ausführung. Mit ihren unterschiedlichen Zielen zum Feuchteschutz, verknüpft die DIN 4108 Teil 3 den Erhalt der dämmtechnischen Qualität der Konstruktion mit dem Schutz der Konstruktion vor Bauschäden, die z.B. aus Tauwasserausfall oder dem Einfluss aus Schlagregen stammen. Die DIN 4108-3 zählt zu den nach der Musterliste der Technischen Baubestimmungen (MVV TB) bauaufsichtlich eingeführten technischen Regeln. Die Anwendung ist für die Planung daher zwingend. Hinsichtlich der Bewertung zum Tauwasserausfall an Bauteiloberflächen muss ebenso der Teil 2 der DIN 4108 beachtet werden. Obwohl dieser Teil 2 eigentlich den Mindestwärmeschutz behandelt, werden hier Ausführungen zu kritischen Oberflächentemperaturen von Bauteilen und der Wärmeleitung gemacht. Damit verknüpfen diese beiden Normenteile die Betrachtung zu einem möglichen Ausfall von Kondensat und den hygienischen Konsequenzen durch Schimmelpilzbefall.
Die häufigsten Schadensbilder bei Schäden durch Feuchtigkeit sind,
- Rissbildungen in Putzfassaden,
- Putzabplatzungen, Absprengungen,
- Schimmelpilzbildung bei Durchfeuchtung des Innenputzes oder Trockenbaukonstruktionen,
- Ausblühungen von ausgeschwemmten Salzen an älteren Gebäuden (Kristallisationsdruck),
- Absprengungen durch Korrosion von Stahl (Beton).
Michael Hützen
- Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
- DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden
Anschrift
- Am Weinberg 2, 65207 Wiesbaden
- +49 176 45294924
- info@bausachverstaendiger-huetzen.de
Rechtliches
Bausachveständigenbüro Michael Hützen
Bei uns sind Sie gut beraten.
Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.
Sachverständiger für Schäden an Gebäuden