Schimmelpilze in Gebäuden

Die meisten Schimmelpilze wachsen bei niedrigen bis mittleren PH-Werten ( zwischen 5 – 7) besonders gut. Eine hohe relative Luftfeuchtigkeit und niedrige Oberflächentemperaturen (< 12,6°C) der Wandflächen tragen wesentlich zur Schimmelbildung bei. Dieser Grenzwert von 12,6°C gilt bei einer normalen Raumnutzung mit einer Raumtemperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchtigkeit von 50%. Auch in den gefährdeten Raumecken (Geometrische Wärmebrücke) darf dieser Mindestwert nicht unterschritten werden.

Sie haben Fragen, oder benötigen Unterstützung bei Ihrem Schimmelproblem, dann rufen Sie mich an oder nutzen das Kontaktformular. Ich melde mich dann kurzfristig bei Ihnen.

Ihr unabhängiger Bausachverständiger für Wiesbaden & das Rhein-Main-Gebiet

Schimmelsporen sind in unserer Umgebung in geringen (unschädlichen) Mengen prinzipiell immer vorhanden. Auf Grund von besonderen Umgebungsbedingungen können sich diese Sporenansammlungen vervielfachen und somit auch gesundheitsschädliche Auswirken haben. Dazu sind in erster Linie dauerhafte Feuchtigkeit und organische Nährstoffe erforderlich. Wenn sich sichtbarer Schimmel in Ihrer Wohnung zeigt, sollten Sie sich durch einen Experten beraten lassen. Nur allein mit der Beseitigung des Schimmels ist meist die Ursache noch nicht behoben. Es kann sich also in einer stillen Ecke etwas zusammenbrauen was erst mal nur zum Teil äußerlich sichtbar wird. Ohne eine professionelle Diagnostik und die richtigen Maßnahmen, unter anderem  durch Messungen und ggf. eine Untersuchung in einem Labor werden Sie die Schimmelproblematik nicht los. Als erste Maßnahme kann in Eigeninitiative, unter Beachtung der Gesundheitsschutzmaßnahmen der sichtbare Schimmelbefall (Flächen bis 0,5m²) entfernt werden. Hier sind außerdem die Vorgaben des – Schimmelleitfaden – des Umweltbundesamtes (UBA) zu beachten, dieser steht im Internet zum Download zur Verfügung.

Schimmel ist häufig auch ein Streitpunkt zwischen Mieter und Vermieter, wobei es darum geht wer die Schuld an der Entstehung des Schimmels trägt und was hier schadensursächlich ist. Aufgrund der Vielzahl von möglichen Schadensquellen, sollten Sie hier auf die Expertise eines Sachverständigen zurückgreifen. Lassen Sie den Schimmel durch einen Sachverständigen genauer unter die Lupe nehmen. Er besitzt die Mess- und Untersuchungsgeräte um die Quelle ausfindig zu machen, kann notwendige Labor-Untersuchungen in Auftrag geben und auf diesem Wege den Sachverhalt beurteilen, ob der Schimmelpilzbefall in der Bausubstanz oder im Wohnverhalten begründet ist. Aber vor allem auch, ob er bereits gesundheitsgefährdende Ausmaße angenommen hat.

Bei Ihrer Schimmelproblematik unterstütze ich Sie gern. Ein erstes kurzes telefonisches Beratungsgespräch ist stets Kostenfrei.

Typische Bereiche für Schimmel sind Fenster oder Türlaibungen. Meist entsteht er nach dem Einbau von neuen dichteren Fenstern oder Türen und durch nicht ausreichende Dämmstärken bei einer energetischen Sanierung.

Die Oberste Geschossdecke ist mit Steinwolle gedämmt aber an der Dachbahn bildet sich Schimmel. Auch das Holzwerk ist bereits betroffen. Mögliche Gründe dafür sind Leckagen in der Gebäudehülle unter der Dämmung (Dampfbremse). Die Luftfeuchtigkeit im Dachraum ist hoch und bei einem Absinken der Außentemperaturen fällt hier Tauwasser aus.  

Feuchtigkeit hinter einer Gipskarton-Verkleidung durch eine undichte Gebäudehülle (Tauwasser), eine defekte Wasserleitung  oder eine undichte Rohrverbindung. Durch eine Untersuchung des Innenraums der Verkleidung mit einem geeigneten Messgerät und einer Kamera kann hier die Ursache in Erfahrung gebracht werden.

Preise und Leistungsbeschreibung

Unser Leistungsspektrum umfasst folgende Tätigkeiten:

  • Untersuchungen bei Schimmel, incl. Labor-Untersuchungen,²
  • Klassisches Gutachten  [Privatgutachten (Parteiengutachten) (als Parteienvortrag bei Gericht verwendbar)],
  • Schiedsgutachten / Schiedsgutachtervertrag = Ergebnis für die Parteien verbindlich, (Wird von zwei oder mehr Parteien in Auftrag gegeben),
  • Stellungnahmen, (z.B. kurze Zusammenfassung des Ortstermins oder zu einzelnen Fachfragen),
  • Bewertungen,²
  • Außergerichtliche vorsorgliche Beweissicherung vor Baubeginn, Fotodokumentation, Beweissicherungsgutachten.
  • Akute Beweissicherung nach bereits begonnenen Bauleistungen oder schon entstandenen Schäden durch die Baumaßnahme,
  • Kaufberatung für private Kunden (MFH- und EFH, DHH, RH (Wohnhäuser), und Eigentumswohnungen),
  • Baubegleitung Haus- und Wohnungsbau (Modul 1-4),
  • Vorbegehung vor der Bau-Endabnahme und Wohnungsübergabe,
  • Beratende Bauabnahme-Begleitung Ihrer Immobilie,
  • Beratende Begleitung bei der Wohnungsübergabe (Schlüsselübergabe), (Neubau und Bestand),
  • Beratung zu energetischen Sanierungsmaßnahmen ( Wärmedämm-Verbundsysteme, Innendämmsysteme usw.),
  • Beratung zur Sanierung und Modernisierung,
  • Gebäudethermografie ( Wärmebrücken, Feuchtigkeitsschäden,)² 
Bausachverständigenbüro Michael Hützen Wiesbaden
Mobil: 0176 45294924
E-Mail: info@bausachverstaendiger-huetzen.de

 

² Ausführung auch in Kooperation mit sachverständigen Partnerbüros.

Honorarpauschale für Ortstermin/Besichtigungstermin

Kostensicherheit durch:

✔ günstigen Pauschalpreis
✔ keine Folgekosten
✔ Qualität und Erfahrungswerte

Preis: Pauschal 465€ inkl. MwSt. 

Die Dauer des Ortstermins ist auf 2 Stunden begrenzt. Darüber hinaus gehende Zeiten werden auf Stundenbasis abgerechnet ( 146,50€ incl. MwSt.).

Im Ortstermin werden die von Ihnen erkannten und eventuell weitere erkennbare Schäden von uns aufgenommen und daraufhin (wenn notwendig) ein Angebot für die weitere Vorgehensweise erstellt. Außerdem erhalten Sie eine kurze E-Mail mit den Erkenntnissen aus der Ortsbesichtigung, (welche Mängel oder Schäden besichtigt wurden).

Beachten Sie bitte auch die zusätzlichen Hinweise im Feld „Preis- Informationen zu Pauschale und Stundensatz“.

Die Preise beziehen sich auf Immobilien der Wohnungswirtschaft im privaten und gewerblichen Bereich mit einer Wohn- Nutzfläche von bis zu 170m², ( Eigentumswohnungen, Mietwohnungen, Ein- und Zweifamilienhäuser, Reihenhäuser, Doppelhaushälften).

Für größere Objekte (Mehrfamilienhäuser) bis zu 20 Wohneinheiten erstellen wir Ihnen gerne ein angepasstes Angebot.

info@bausachverstaendiger-huetzen.de

  • kurzfristige Besichtigungstermine
  • günstiger Pauschalpreis
  • langjährige Erfahrung im Baubereich
  • Qualifizierte in Augenscheinnahme 
  • ständige Fort- und Weiterbildungen, aktueller Wissensstand
  • Kooperationen mit Partnerbüros 
  • Kurze Stellungnahme incl. Fotos zusenden (in „Pauschale Ortstermin“ enthalten)
  • Protokoll / Dokumentation zur Ortsbesichtigung / Feststellungen zum Ist-Zustand Ihrer Immobilie und Aufnahme erkannter Schäden incl. Fotos der Ortsbesichtigung mit kurzer Beschreibung). 
  • Vollständiges Gutachten. Gerne erstellen wir Ihnen nach Abschluss der Maßnahme ein qualifiziertes Gutachten. Das Honorar hierfür richtet sich nach dem Umfang der Aufgabe. 
  • Beratung für eine sachgemäße Schadenssanierung
  • Baubegleitung / Überwachung der Sanierungsmaßnahmen
Die Abrechnung der zusätzlichen Leistungen erfolgt auf Stundenbasis.

In der Pauschale zum Ortstermin (Bauschäden) sind An und Abfahrtszeiten bis zu 20 km enthalten. 

Fahrtkosten werden mit 0,72€ je km berechnet, wobei auch hier 20 km in der Pauschale zum Ortstermin inclusive sind. 

Parkkosten sind Zusatzkosten und werden auf Nachweis (Beleg) abgerechnet.

Der Ortstermin ( Besichtigung vor Ort) ist auf 2 Stunden begrenzt.

Danach, Abrechnung auf Stundenbasis ( 105€ x 39,5% = 146,50€ incl. MwSt), wobei jede angefangene Stunde 1/2 und ab der 30. Minute voll abgerechnet wird ( §8 JVEG). 

Der Stundensatz ist angelehnt an das Justiz Vergütungs- und Entschädigungsgesetz (JVEG), das bei gerichtlichen Aufträgen als Abrechnungsgrundlage dient. Hierbei gilt für Privataufträge (außergerichtlich)  gegenüber gerichtlichen ein mittlerer Aufschlag von 50% und ein Mindestaufschlag von 25-30% auf den Stundensatz des JVEG als angemessen. ( JVEG – Stand 2021 – Honorarstufe 4.3 Bauwesen-Schadensfeststellung und -Ursachenermittlung,  105€ incl. MwSt) (Der Stundensatz variiert je nach Aufgabenstellung zwischen 30% und 50% Aufschlag). Im Stundensatz sind alle Werkzeuge, Messgeräte und Gemeinkosten, sowie die Vorhaltung von Einrichtungen und die allgemeinen Bürokosten des Sachverständigen enthalten. 

Stundensatz für Bauschäden ( 105€ x 39,5% = 146,50€ incl. MwSt).

Für den hygienischen Wärmeschutz liegt die einzuhaltende Mindestoberflächen-Temperatur eines Bauteils für einen Wohnraum mit üblicher Nutzung bei 12,6°C. Dieser Grenzwert gilt bei normaler Raumnutzung mit einer Temperatur von 20°C und einer relativen Luftfeuchte von 50%. Diese Bedingungen sind relevant, da sich die r.F. unter den vorstehenden Normbedingungen für das Raumklima (DIN 4108-2:2013-02) auf einer Bauteiloberfläche mit einer Temperatur von 12,6°C auf 80% erhöht. Ab dieser relativen Luftfeuchte beginnen Schimmelsporen zu keimen. Auf Grund der Alkalität von basischen Untergründen (z.B. Beton oder Zementputz) sind diese Untergründe für den Befall von Schimmelpilzen eher ungeeignet. Erst durch eine Spachtelung und das Tapezieren incl. Anstrich dieser Flächen kann es auch hier unter bestimmten ungünstigen Bedingungen zu Schimmelbildung kommen. 

Neben den mikrobakteriellen Untersuchungen müssen auch weitere Untersuchungen zur Ursachenanalyse hinsichtlich konstruktiver Schäden stattfinden. Mögliche Probleme mit Tauwasserausfall durch Leckagen in der Luftdichten Gebäudehülle können z.B. mit einem BlowerDoor Test aufgedeckt werden. Eine weitere Möglichkeit ist die Thermografie. Sie kann Leckagen in Form von Kaltluftströmung sichtbar machen. Pilzsporen benötigen zum Auskeimen Feuchtigkeit, sind aber auch in der Lage Trockenperioden zu überstehen. Kommt dann wieder Feuchtigkeit ins Spiel fängt der Pilz wieder an auszukeimen. Es sollte daher unbedingt vor einer Sanierung eine Beurteilung der Konstruktion auf Bauschäden vorgenommen werden. Ist der Schaden das Ergebnis kritischer bauphysikalischer Konstruktionen und liegen die Oberflächentemperaturen raumseitig unterhalb der normativen Grenzwerte von 12,6°C, müssen konstruktive Verbesserungsmaßnahmen umgesetzt werden. Zur Vermeidung eines wiederholten Tauwasserausfalls ist das Bauteil mit einer Dämmung zu versehen. Vor dem Aufbringen der Dämmung müssen aber alle Möglichkeiten, woher der Feuchteeintritt resultiert ausgeschlossen sein.

Wir unterstützen  Sie gerne bei der Sanierung Ihres Schimmelschadens.

Melden Sie sich telefonisch oder nutzen Sie das Kontaktformular für eine kurze E-Mail. Sie erhalten kurzfristig eine Rückmeldung von mir.

Michael Hützen

  • Bausachverständiger für Schäden an Gebäuden / DESAG und BSG
  • DEKRA zertifizierter Sachverstäniger für Schäden an WDVS- und Putzfassaden 

Anschrift

Bausachveständigenbüro Michael Hützen

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Wir kooperieren mit sachverständigen Partnern.

Sachverständiger für Schäden an Gebäuden